Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (B2B)

für Geschäftskunden

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der RiskSecure GmbH (nachfolgend „RiskSecure“) und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RiskSecure hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) RiskSecure erbringt technische und organisatorische Leistungen im Bereich elektronischer Sicherheitstechnik, insbesondere:

  • Fachliche Beratung, Analyse, Planung und Projektierung von Sicherheitslösungen
  • Lieferung von Alarm- und Sicherheitssystemen sowie ergänzender Sicherheitstechnik
  • Fachgerechte Montage, Installation und Inbetriebnahme durch RiskSecure oder von RiskSecure beauftragte Fachpartner
  • Wartungs-, Service- und Instandhaltungsleistungen
  • Optionale Alarmweiterleitung, Alarmverifikation oder Aufschaltung auf externe Notruf- und Serviceleitstellen (NSL), sofern vertraglich vereinbart

(2) RiskSecure schuldet keine garantierte Gefahrenabwehr oder Schadensverhinderung, sondern ausschließlich die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.

§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote von RiskSecure sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder
  • Beginn der Leistungserbringung durch RiskSecure.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, innerhalb von 10 Kalendertagen netto ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
(3) RiskSecure ist berechtigt, angemessene Abschlags- oder Vorauszahlungen zu verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen gemäß § 288 BGB.

§ 5 Lieferung, Leistungstermine und Teilleistungen

(1) Liefer- und Leistungstermine gelten als unverbindliche Richttermine, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und gelten als selbstständige Leistungen.
(3) Ereignisse höherer Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, nicht von RiskSecure zu vertretende Umstände berechtigen RiskSecure, Leistungen angemessen zu verschieben.

§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • die erforderlichen baulichen, technischen und infrastrukturellen Voraussetzungen vorhanden sind
  • funktionsfähige Strom- und Internetanschlüsse bereitgestellt werden
  • notwendige Genehmigungen, Zustimmungen oder Freigaben Dritter rechtzeitig vorliegen

Verzögerungen, Zusatzaufwände oder Mehrkosten, die aufgrund fehlender oder unzureichender Mitwirkung entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 7 Abnahme

(1) Werkleistungen gelten als abgenommen, wenn:

  • die Leistung ausdrücklich schriftlich abgenommen wurde oder
  • die installierte Anlage in Betrieb genommen und produktiv genutzt wird oder
  • der Auftraggeber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Fertigstellung keine wesentlichen Mängel schriftlich anzeigt.

(2) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von RiskSecure.
(2) Der Auftraggeber ist bis zum Eigentumsübergang nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder sicherungsübereignen.

§ 9 Haftung

(1) RiskSecure haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet RiskSecure ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Insbesondere übernimmt RiskSecure keine Haftung für Schäden infolge von Einbruch, Diebstahl, Überfall, Sabotage oder Vandalismus, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von RiskSecure beruhen.

§ 10 Mängelansprüche

(1) Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Leistungserbringung oder Lieferung, schriftlich anzuzeigen.
(2) RiskSecure ist berechtigt, nach eigener Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen.
(3) Weitergehende Mängelansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§ 11 Datenschutz

RiskSecure verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website von RiskSecure zu entnehmen.

§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der RiskSecure GmbH.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.